Vertritt der DZVHÄ noch die Homöopathie nach Hahnemann?

Unter der Überschrift:

„Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ verweigert – Gynäkologin klagt gegen Ärztekammer“

berichtet das Internetportal Medical tribune über die Abschaffung der Zusatzbezeichnung Homöopathie in mehreren Bundesländern.

„Im Juni hat die Ärztekammer Brandenburg die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ aus ihrer Weiterbildungsordnung gestrichen. Sie schloss sich damit acht anderen Kammern an: Auch in Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nie­der­sachsen, Nordrhein, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hat man die Bezeichnung verworfen. Wer sie bereits trägt, darf sie zwar weiterhin führen, neu vergeben wird sie aber nicht.

Wie zu erwarten sind Homöopathieverbände und homöopathisch interessierte Mediziner mit dieser Entwicklung nicht glücklich. In Bremen versuchen sie seit Juli, juristisch gegen den Beschluss vorzugehen. Letzte Woche wurde nun auch am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Normenkontrollklage eingereicht.“

https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/zusatzbezeichnung-homoeopathie-verweigert-gynaekologin-klagt-gegen-aerztekammer/

Kommentar:

Der DZVHÄ sieht sich als Interessenvereinigung der ärztlichen Homöopathen in Deutschland.

Wie zuvor berichtet organisiert er eine Jahrestagung mit deren Programm der Autor nicht unbedingt einverstanden ist.

Seine eigentliche Aufgabe wäre jedoch die Interessen der dort organisierten ärztlichen Homöopathen gegenüber der Politik und der schulmedizinisch orientierten Ärzteschaft ausreichend zu vertreten.

Da hier nunmehr einige Bundesländer die Zusatzbezeichnung Homöopathie abgeschafft haben, wäre es seine Aufgabe gewesen die organisierten ärztlichen Homöopathen zu mobilisieren und die Interessen zukünftiger ärztlicher Homöopathen zu vertreten.

Davon ist bisher jedoch nichts erkennbar. Die bisher eingereichte Klage betrifft Frau Samira Mohamed. Sie wehrt sich dagegen die Zusatzbezeichnung Homöopathie nicht mehr zu erhalten.

Wesentlich bessere Erfolgsaussichten hätte eine solche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, wenn sich der DZVHÄ als Interessenvertreter einer solchen Klage angeschlossen hätte oder sie von sich aus betreiben würde.

Es wurde in den vorherigen Beiträgen bereits ausgeführt, dass der DZVHÄ durch die Förderung der Signaturenlehre gegen die Hahnemannsche Homöopathie bereits schweren Schaden für die klassische Homöopathie bewirkt hat.

Jetzt wo die Homöopathie von anderen Stellen massiv angegriffen wird ergreift der Verband keine Gegenmaßnahmen.

Es ergibt sich daraus die logische Frage, ob der DZVHÄ dann überhaupt noch eine Daseinsberechtigung hat. Diese Frage ist aus meiner Sicht zu verneinen.

Ich rufe deshalb die ärztlichen Kollegen auf, die Interesse an der Erhaltung der Hahnemannschen Homöopathie haben, eine neue Interessenvertretung zu gründen um das Andenken und Werk von Hahnemann zu bewahren.

Wer Gründungsmitglied eines Interessenverbandes Homöopathie nach Hahnemann werden möchte, sollte sich bei mir melden, E-Mail: brunke@freenet.de

Für Interessenten verweise ich auf meinen Buch: „Wissenschaftliche Homöopathie,“ Lothar Brunke, bestellbar über Amazon.